Liebe Eltern,
wenn Sie und Ihr Kind
• Leistungen des Jobcenters (nach dem SGBII „Hartz IV“) oder
• Leistungen des Sozialamtes (nach SGBXII, für Kinder mit Wohngeld und Kinderzuschlag oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
erhalten, müssen Sie für Ihr Kind die Kosten für eintägige Schulausflüge und den Mittagstisch nicht mehr selbst bezahlen. Sie können dafür beim Jobcenter/Sozialamt Gutscheine bekommen. Für Klassenfahrten gilt die alte Regelung: Sie müssen die Unterlagen, die Sie von der Schule bekommen, beim Jobcenter/Sozialamt abgeben.
Ich bitte Sie, diese Gutscheine jetzt möglichst schnell zu beantragen. Sie können die Zuschüsse dann sogar rückwirkend anmelden, zum Beispiel für das Mittagessen Ihres Kindes, für das Sie monatlich bislang 25 bzw. 17 Euro aufbringen mussten.
Das Mittagessen und die Ausflüge sind für Ihre Kinder aber nur mit dem Gutschein kostenlos. Geben Sie den Gutschein also bitte so schnell wie möglich in der Schule ab, entweder im Geschäftszimmer oder bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen haben!
Mit freundlichen Grüßen
M. Frost
Schulleiter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen